Rechtliche Informationen
Data-Tex GmbH, Am Westpark 7, 81373 München, Deutschland
Geschäftsführerin: Ursula Kienberger
Telefon: +49 89 7431420
E-Mail: [email protected]
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Data-Tex GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über Leistungen im Bereich Datenerfassung, Dokumentenverarbeitung, Business Process Outsourcing sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
(2) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(4) Diese AGB richten sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, insbesondere an Industrieunternehmen, mittelständische Betriebe, Verbände, Institutionen und Einrichtungen der öffentlichen Hand.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftragnehmer die Bestellung oder den Auftrag des Kunden durch eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung annimmt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
(3) Für Inhalt und Umfang des Vertrags ist die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgeblich, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den folgenden Bereichen, soweit im jeweiligen Auftrag vereinbart:
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrags wird. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert beauftragt und vergütet.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen geeignete Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt beim Auftragnehmer.
(4) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und setzt qualifiziertes Personal ein. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur dann geschuldet, wenn dieser ausdrücklich als Werkleistung vereinbart wurde.
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Rechnungen des Auftragnehmers sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Bei Aufträgen mit längerer Laufzeit oder erheblichem Vorleistungsaufwand ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
(1) Liefer- und Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt wurden. Anderweitig genannte Termine sind unverbindliche Richtwerte.
(2) Ausführungsfristen verlängern sich angemessen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach § 6 nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn Umstände eintreten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Dazu zählen insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Lieferengpässe bei Vorleistungen Dritter sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
(3) Der Auftragnehmer wird den Kunden über Verzögerungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren.
(4) Gerät der Auftragnehmer mit einer ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Frist in Verzug, hat der Kunde das Recht, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach § 9 dieser AGB.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zu erbringen.
(2) Dies umfasst insbesondere:
(3) Verzögerungen, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Entstehende Mehrkosten durch Wartezeiten oder Mehraufwand kann der Auftragnehmer gesondert in Rechnung stellen.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die übermittelten Daten und Dokumente zur Verarbeitung durch den Auftragnehmer weiterzugeben, und dass dabei keine Rechte Dritter verletzt werden.
(1) Soweit der Auftragnehmer Werkleistungen erbringt, hat der Kunde die fertiggestellte Leistung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Fertigstellungsmitteilung, abzunehmen.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Vorbehalte wegen bekannter Mängel sind bei der Abnahme ausdrücklich zu erklären.
(3) Nimmt der Kunde die Leistung nicht innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist ab, ohne dabei konkrete Mängel zu benennen, gilt die Leistung als abgenommen (Abnahmefiktion). Der Auftragnehmer wird den Kunden auf diese Rechtsfolge bei der Fertigstellungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
(4) Die Abnahme kann schriftlich, elektronisch oder durch konkludentes Verhalten, insbesondere durch Inbetriebnahme oder produktiven Einsatz der erbrachten Leistung, erfolgen.
(1) Für Sach- und Rechtsmängel der erbrachten Leistungen haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, hat er offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Werktagen nach Leistungserbringung oder Abnahme, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei unterlassener oder verspäteter Rüge gelten die Mängelrechte des Kunden hinsichtlich des gerügten Mangels als ausgeschlossen.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl die Mängel beseitigen oder die Leistung neu erbringen. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Mängelrechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) geltend machen.
(4) Mängelansprüche verjähren bei Unternehmern in einem Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich keine zwingend längeren Fristen gelten. Für arglistig verschwiegene Mängel gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat, eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat oder die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz begründet ist.
(6) Soweit die Haftung des Auftragnehmers beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies gleichermaßen für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungserbringung Waren oder Materialien liefert, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und sie gegen Beschädigung und Verlust angemessen zu sichern.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu informieren, damit dieser seine Eigentumsrechte geltend machen kann.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter zur Vertragserfüllung und Geschäftsabwicklung. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu den Betroffenenrechten und zu den eingesetzten Dienstleistern entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der beauftragten Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Der Kunde ist als Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung an den Auftragnehmer verantwortlich.
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
(1) Auf alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, auf die diese AGB Anwendung finden, ist München, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Stand: Juni 2025